| owi praxisgemeinschaft winterthur - Reitweg 7 - CH-8400 Winterthur - Switzerland - Tel. 052 233 97 26 |
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| Wir vermieten in Winterthur: Praxisräume & Seminarräume mit Infrastruktur auch auf Stundenbasis - kleinste Mieteinheit 1½ Std. | ||||||||||
| Reservations- und Mietbedingungen - AGB - Mieter und Mieterinnen werden im Nachfolgenden als Mieter bezeichnet. | ||||||||||
Reservation - Reservationsanfragen sind kostenlos |
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Pro Reservation wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des Mietbetrages, mindest jedoch von Fr. 30.-- berechnet. Der Betrag muss innert 14 Tagen nach erfolgter Reservation auf das Konto des Vermieters überwiesen sein. |
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Wird eine Reservation in einen verbindlichen Mietvertrag umgewandelt oder durch den Vermieter annulliert, entfällt die Bearbeitungsgebühr. |
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Der Vermieter behandelt die Reservationen nach der Reihenfolge ihres Eingangs. Er behält sich das Recht vor, Reservationen nach Rücksprache mit dem Reservierenden ohne weitere Folge zu annullieren. |
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Der Vermieter hat jedoch dem Reservierenden das Recht einzuräumen, die Reservation in einen verbindlichen Mietvertrag umzuwandeln |
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Der Reservierende hat bis 5 Tage vor Mietbeginn die Reservation in einen verbindlichen Mietvertrag umzuwandeln, andernfalls verfällt die Reservation sowie die Bearbeitungsgebühr. |
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Wird die Reservation vom Vermieter aufgelöst, hat er die Bearbeitungsgebühr innert 14 Tagen dem Reservierenden zurückzuerstatten |
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| Mietvertrag | ||||||||||
1. Vertragsabschluss 1.1 Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Mieter und den Vermieter zustande. Die allgemeinen Vertragsbedingungen und die Hausordnung sind verbindliche Bestandteile des Vertrages. Die Räume sind ausschliesslich für die vertraglich vereinbarten Nutzungszweck bestimmt. |
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2. Preise 2.1 Neben den auf unserer aktuellen Preisliste aufgeführten Preisen werden zusätzliche Leistungen nach Aufwand berechnet. 2.2 In den Preisen sind Endreinigung, Heizung und normale Beleuchtung inbegriffen. 2.3 Die Preise verstehen sich für die reservierte Zeitdauer gemäss der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültigen Preisliste. Zusätzliche Stunden werden verrechnet. |
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3. Schlüssel Ein Schlüssel wird bei Bedarf gegen ein Depot von Sfr. 60.- abgegeben. Der Schlüssel ist nach Beendigung der Miete umgehend in unserem Briefkasten zu deponieren. Bei Verlust ist der Mieter haftbar. |
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4. Haftung Schäden an Mobiliar, Immobilien oder Geräten sind unverzüglich zu melden. Die Behebung von Schäden, hervorgerufen durch unsachgemässes Handhaben, gehen zulasten des Mieters. Eine Haftpflichtversicherung des Mieters ist obligatorisch. |
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5. Rücktritt Bei Vertragsrücktritt oder Nichtnutzung des Vertragsobjekts durch den Mieter ist der volle Mietbetrag fällig. |
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6. Nichtverfügbarkeit des Mietobjekt Sollte das Mietobjekt infolge höherer Gewalt nicht wie vereinbart verfügbar sein, übernimmt der Vermieter keine Haftung für Folgeschäden. Die Mietkosten werden zurückerstattet. |
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7. Rechnungsstellung Die Mietkosten für die Räumlichkeiten, Technik und Ausrüstung müssen 10 Tage vor Mietbeginn auf unser Konto einbezahlt sein. |
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8. Gerichtsstand Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur |
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| 01.04.2008 ►►► zur Hauptseite Übersicht - Vermietung |